|
(Stand März 2009)
1. Mitgliedschaft
Mitglied in der ACL kann jedes Werk werden, in dem wiedergeborene Christen im Rahmen eines gemein-samen Lebens biblisch orientierte Lebenshilfe für Menschen mit Suchtproblemen, psychischen oder sozia-len Schwierigkeiten anbieten. Über die Aufnahme entscheidet das Leitungsgremium, das von den Mitglie-dern berufen ist.
2. Aufnahme in die ACL
Der Antrag auf Mitgliedschaft kann gestellt werden, wenn ein Werk die praktische Arbeit begonnen hat. Dieser wird schriftlich bei der ACL-Geschäftsstelle eingereicht - mit Unterlagen über die Arbeit
(geistlicher Hintergrund, Zielsetzung, Struktur, Angebote, Finanzierung).
Nach der Annahme des Antrags durch das Leitungsgremium wird der Antragsteller zur nächsten Kontakt-Tagung eingeladen, bei der er sein Werk den Teilnehmern vorstellt. Danach beginnt für den Bewerber eine Kandidatenzeit, die sich über ein Jahr erstreckt.
Es wird erwartet, dass die Leiterin/der Leiter des Werkes an den beiden Kontakt-Tagungen teilnimmt, die in diesem Zeitraum stattfinden. So kann man sich gegenseitig kennen lernen und prüfen, ob eine Mitglied-schaft für beide Seiten sinnvoll ist.
Nach Ablauf dieser Kandidatenzeit trifft das Leitungsgremium seine Entscheidung über die Aufnahme als Mitglied. Bei Zustimmung wird das Werk in der darauf folgenden Kontakt-Tagung als Mitglied aufge-nommen. Von da an ist es berechtigt, an allen Kontakt-Tagungen der ACL teilzunehmen und wird auch in den ACL - Listen geführt.
3. Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitgliedswerk zahlt einen jährlichen Beitrag von 5,00 Euro pro Gästeplatz, mindestens jedoch 25,00 Euro pro Werk. Freiwillige Höhereinstufung hilft der Geschäftstelle, ihre umfangreichen Aufgaben zu erfüllen. Für Gastmitglieder gilt eine gesonderte Absprache mit der Geschäftsstelle.
4. Kontakt-Tagungen
Die jährlich zweimal stattfindenden Kontakt-Tagungen sind das Kernstück der ACL-Arbeit. Sie dienen der Gemeinschaft untereinander, dem Erfahrungsaustausch sowie der geistlichen und fachlichen Zurüs-tung. Vom Mitglied wird erwartet, dass es an den zweimal jährlich stattfindenden Kontakt-Tagungen teil-nimmt. Dazu soll es leitende Mitarbeiter entsenden. Wegen der Kontinuität sollten dies nach Möglichkeit immer die gleichen Personen sein.
Es ist wünschenswert, dass die Leiterin/der Leiter der Gesamtarbeit stets dabei ist.
Das Leitungsgremium der ACL kann zu den einzelnen Kontakt-Tagungen ausnahmsweise auch Personen einladen, die nicht einem Mitgliedswerk angehören. Diese sollten aber entschiedene Christen sein und in einem ähnlichen Dienst wie in den Häusern der ACL stehen (etwa Besucher des ACL-Forums).
5. Weitere Rechte des Mitglieds
Das Mitglied ist berechtigt, in seinen Veröffentlichungen (Mitteilungsblätter, Prospekte) auf seine Mit-gliedschaft in der ACL hinzuweisen. Es darf dazu das ACL-Logo verwenden.
Es kann und sollte sich nach Kräften an Aktivitäten der ACL beteiligen (besondere Arbeitsgruppen, Teil-nahme an Veranstaltungen, an denen die ACL partizipiert, Werbemaßnahmen, gemeinsame Öffentlich-keitsarbeit).
6. Besondere Formen der Mitgliedschaft
a. Gastmitglieder:
Werke, die Punkt 1 nur teilweise erfüllen (z. B. Fachkliniken), können Gastmitglied werden. Als solches können sie einen Vertreter zu einer Tagung entsenden. Dieser hat kein Stimmrecht.
b. Ehrenmitglieder
Langjährige Leiter eines Mitgliedswerkes, die kontinuierlich an den Kontakt-Tagungen teilgenommen haben, können, nachdem sie die Leitung über ihr Werk abgegeben haben, zum Ehrenmitglied erkannt werden. Diese Ernennung kann von einem oder mehreren berechtigten Teilnehmern der Tagung beantragt werden und muss von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das Eh-renmitglied ist berechtigt, weiter an den Kontakt-Tagungen und anderen Veranstaltungen der ACL teilzu-nehmen. Es hat bei Abstimmungen unabhängig von dem Werk, dem es angehörte eine Stimme.
7. Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
a. durch Austritt, den das Werk erklärt. Eine Begründung dazu muss nicht gegeben werden.
b. durch Kündigung seitens der Leitung der ACL. Dabei sind die Beweggründe mitzuteilen (z. B. wenn ein Werk die unter 1 genannten Kriterien nicht mehr erfüllt).
c. automatisch, wenn ein Mitgliedswerk dreimal hintereinander ohne Angabe von Gründen den Kontakt-Tagungen fernbleibt.
8. Das Leitungsgremium der ACL:
Zurzeit gehören dem Leitungsgremium der ACL an:
• Bernd Mette (Haus Wiedenhof, Lüdenscheid) b.s.mette@gmx.de
• Erhard Nack (Neues Land, Hannover u. Schorborn) e.nack@neuesland.de
• Almuth Prater (Holzmühle, Kämmeritz) almut.prater@gmx.de
• Rolf Waldeck (Hoffnung für Dich, Wabern) rc@waldeckfamily.de
Als Vertreter des ACL-Forums:
• Holger Mütze (Jesus-Center Hamburg) holger.muetze@jesuscenter.de
• Martin Eversmann (Christliche Drogenarbeit „Aufwind“, Essen). martineversmann@web.de
Als Vertreter der ACL-Schulung:
• Michael Fischer (Teen Challenge Deutschland) info@tcd-teenchallenge.de
Als Vertreterin der ACL-Kids:
• Alexandra Gutmann (Südstadtkids des DW Heilbronn) alexandra.gutmann@diakonie-heilbronn.de
Geschäftsstellenleiter ist Gerhard Seemann
ACL-Geschäftsstelle:
Hoffnung für Dich
Gerhard Seemann
Schloss Falkenberg
34590 Wabern
tel.: 0 56 83 / 99 80-0
fax: 0 56 83 / 99 80-62
|
|